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Auch wenn das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH) mittlerweile weitestgehend bekannt sein sollte, kommt es nahezu täglich
vor, dass Jungunternehmer im Rahmen der Gründung des Unternehmens, meistens unbemerkt, das als Formular aufgebaute Vertragsangebot der
GWE GmbH annehmen, weil sie meinen, es handele sich um eine Auskunft gegenüber dem Handelsregister, die zu erteilen ist.
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