Rechtsanwalt München -
Rechtsprechung, aktuelle Urteile Stand 13.05.2011
ARBEITSRECHT
1. Keine Kündigung wegen bereits abgemahnten Verhaltens desselben Sachverhaltes
Wurde ein Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber wegen einer Straftat abgemahnt, so kann der Arbeitgeber nachdem der Arbeitnehmer wegen
dieser Straftat verurteilt worden ist, auf Basis dessen keine Kündigung mehr aussprechen. Dies gilt selbst dann… mehr
